Gebührenordnung
Wir erstellen unsere Rechnungen nach der GOT (Tierärztegebührenordnung) vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom
10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist. Diese können Sie jederzeit bei uns oder unter Tieraerzteverband.de einsehen.
Die Angaben in der GOT sind Preise für einzelne Tätigkeiten, die durch den Tierarzt ausgeführt werden. Nicht in der Gebührenordnung enthalten sind Aufwendungen für Medikamente (Impfstoff, Antibiotika, Narkotika etc.) und Verbrauchsmaterialen (Spritzen, Handschuhe, Nahtmaterial, Röntgenfilme etc.). Dieser Aufwand wird separat berechnet.
Gern erstellen wir Ihnen Kostenvoranschläge für notwendige Behandlungen, weiterführende Diagnostik und Operationen.
Im Gegensatz zum Humanmediziner ist der Tierarzt verpflichtet, für seine Leistungen die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% auf die Nettosumme an das Finanzamt abzuführen.
Alle Rechnungen sind am Ende einer jeden Behandlung bzw. bei Abholung des Patienten sofort und in voller Höhe bar zu zahlen.
Auch wenn es unangenehm ist zu sagen, zwingen uns die Erfahrungen der Vergangenheit zu folgender Aussage: „Ihre Bank behandelt keine Tiere und wir verleihen kein Geld!